DIE ERNEUERTE GEBÜHRENORDNUNG IST DA
seit dem 28.11.2022
Liebe Kunden,
wie Sie wissen, sind Tierarztkosten durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bundesgesetzlich geregelt. Die vorherige Gebührenordnung stammte aus dem Jahr 1999.
Erneuerung der Gesetzgebung
Nach fast 23 Jahren wurde die GOT letztes Jahr komplett überarbeitet, fehlende Leistungen wurden eingepflegt, bekannte Leistungen präzisiert und auch die Preise an die Entwicklungen der letzten Jahre angepasst.
Was heißt das grundsätzlich?
Die Preise wurden in der neuen GOT 2022 aktualisiert und nun durchschnittlich um 20 % erhöht.
Prinzipiell empfehlen wir jedem den Abschluss einer Kranken- und/ oder OP-Versicherung. Sinnvoll ist sich verschiedene Angebote einzuholen und zu vergleichen.
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